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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den
AIXTRAShop
der Firma AIXTRANET Alfred Schruff,
nachfolgend AIXTRANET genannt.

§1 Geltungsbereich

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen von AIXTRANET liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AIXTRANET, Alfred Schruff zugrunde. Anders lautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von AIXTRANET, selbst im Falle einer Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.

§2 Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit Ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Firma AIXTRANET zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§3 Lieferung

3.1 Dem Besteller übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von der Firma AIXTRANET- auch wenn sie bei den Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbartem Liefertermin nicht zu vertreten.
In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.

3.3 Die Firma AIXTRANET ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller anzunehmen.

§4 Versand/Gefahrenübergang

4.1 Die Versendung erfolgt ab Lager Firma AIXTRANET in Herzogenrath.

4.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Firma AIXTRANET verläßt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.

§5 Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort gegen Übernahme der gelieferten Leistung zu leisten.

5.2 Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.

5.3 Die Firma AIXTRANET ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Besteller. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtung und Rückleituung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma AIXTRANET keine Gewähr.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma AIXTRANET berechtigt, mindestens Verzugszins in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung des weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma AIXTRANET gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.

5.5 Steht der Firma AIXTRANET ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so kann sie pauschal 15% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Firma AIXTRANET gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der Firma AIXTRANET.

6.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Verpfändungen oder Abtretungen sind der Firma AIXTRANET unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.

6.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6.4 Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an die Firma AIXTRANET ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Firma AIXTRANET hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die Firma AIXTRANET ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen.

6.5 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der Firma AIXTRANET gelieferten Ware durch den Besteller erfolgt für die Firma AIXTRANET. Die Firma AIXTRANET erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die Firma AIXTRANET Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist die Firma AIXTRANET berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der Firma AIXTRANET den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten

6.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

§7 Schutzrechte

Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Besteller hieran ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherheitskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des Vorlieferanten, die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden.
Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Fall des Wiederverkaufs die Nutzungsbeschränkung an seinen Kunden wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.

§8 Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers aufgrund von Mängel an der Ware bestehen nur, wenn der Besteller diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau der Firma AIXTRANET anzeigt.
Jeder Besteller entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei der Firma AIXTRANET bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigtem Computersystem lauffähig ist.

8.2 Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen Mängeln an einer individuell für den Besteller erstellten Software besteht nur, wenn der Besteller diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Software der Firma AIXTRANET schriftlich anzeigt.

8.3 Wird ein Mangel einer Ware zurecht gerügt, so ist die Firma AIXTRANET nach eigener Wahl berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Ware vorzunehmen oder Ersatz zu liefern.

8.4 Bei mehrmaligen Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Besteller nach seiner Wahl zur Minderung oder Wandlung berechtigt.

8.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht.

§9 Einsendung

Alle Einsendungen an die Firma AIXTRANET sind frei Haus vorzunehmen. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung.
Die Firma AIXTRANET ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von DM 50,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.

§10 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch die Firma AIXTRANET oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen.

§11 Embargobestimmungen

Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, daß die von der Firma AIXTRANET gelieferten Waren teilweise bestimmten Exportbeschränkungen unterliegen und verpflichtet sich, die ihm von der Firma AIXTRANET mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

§12 Abtretung von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

§13 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln

Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungort und Gerichtsstand ist Aachen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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Mittwoch, 02. Februar 2000 13:19