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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den AIXTRAShop
der Firma AIXTRANET Alfred Schruff,
nachfolgend AIXTRANET genannt.
§1 Geltungsbereich
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen von AIXTRANET liegen die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AIXTRANET, Alfred Schruff
zugrunde. Anders lautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch
ohne ausdrücklichen Widerspruch von AIXTRANET, selbst im Falle einer Lieferung, nicht
Vertragsbestandteil.
§2 Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit Ihrer
schriftlichen Bestätigung durch die Firma AIXTRANET zu den nachstehenden Bedingungen
angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung.
§3 Lieferung
3.1 Dem Besteller übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als
Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter
behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe,
Materialbeschaffungsprobleme sind von der Firma AIXTRANET- auch wenn sie bei den
Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbartem Liefertermin nicht zu
vertreten.
In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur
Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.
3.3 Die Firma AIXTRANET ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom
Besteller anzunehmen.
§4 Versand/Gefahrenübergang
4.1 Die Versendung erfolgt ab Lager Firma AIXTRANET in Herzogenrath.
4.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen
geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder
Geschäftsräume der Firma AIXTRANET verläßt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
§5 Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen
sofort gegen Übernahme der gelieferten Leistung zu leisten.
5.2 Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von
Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
5.3 Die Firma AIXTRANET ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in
Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Besteller. Für
rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtung und Rückleituung des Wechsels im
Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma AIXTRANET keine Gewähr.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma AIXTRANET
berechtigt, mindestens Verzugszins in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung des weiteren Verzugsschadens bleibt
ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche
Forderungen der Firma AIXTRANET gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies
gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung
des Bestellers.
5.5 Steht der Firma AIXTRANET ein Schadensersatzanspruch wegen
Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so kann sie pauschal 15% des vereinbarten Preises
als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens
bleibt vorbehalten.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller
sonstigen Forderungen der Firma AIXTRANET gegen den Besteller aus der laufenden
Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung)
Eigentum der Firma AIXTRANET.
6.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware
sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere
Verpfändungen oder Abtretungen sind der Firma AIXTRANET unverzüglich unter Übergabe der
für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.
6.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein
Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung
der Ware entstehenden Forderungen an die Firma AIXTRANET ab. Der Besteller ist
widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Firma AIXTRANET
hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die
Firma AIXTRANET ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers
offenzulegen.
6.5 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der Firma AIXTRANET
gelieferten Ware durch den Besteller erfolgt für die Firma AIXTRANET. Die Firma AIXTRANET
erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung
bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit
anderen Gegenständen erwirbt die Firma AIXTRANET Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
6.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender
Zahlungseinstellung des Bestellers ist die Firma AIXTRANET berechtigt, die sich noch im
Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur
Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der Firma AIXTRANET den Zutritt zu
den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten
6.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers
freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigen.
§7 Schutzrechte
Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Besteller hieran
ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen
einer Sicherheitskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des
Vorlieferanten, die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Das Anfertigen von Kopien
ist grundsätzlich untersagt, es sei denn im Einzelfall ist die Anfertigung einer
Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden.
Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Fall
des Wiederverkaufs die Nutzungsbeschränkung an seinen Kunden wirksam weitergeben. Die
Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz
zulässig.
§8 Gewährleistung
8.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers aufgrund von Mängel an
der Ware bestehen nur, wenn der Besteller diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab
Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau
der Firma AIXTRANET anzeigt.
Jeder Besteller entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei der Firma AIXTRANET
bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigtem Computersystem
lauffähig ist.
8.2 Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen Mängeln an einer
individuell für den Besteller erstellten Software besteht nur, wenn der Besteller diese
Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Software der Firma
AIXTRANET schriftlich anzeigt.
8.3 Wird ein Mangel einer Ware zurecht gerügt, so ist die Firma
AIXTRANET nach eigener Wahl berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist, kostenlos
nachzubessern, den Austausch der schadhaften Ware vorzunehmen oder Ersatz zu liefern.
8.4 Bei mehrmaligen Fehlschlägen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung ist der Besteller nach seiner Wahl zur Minderung oder Wandlung berechtigt.
8.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf
unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch
Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht.
§9 Einsendung
Alle Einsendungen an die Firma AIXTRANET sind frei Haus vorzunehmen. Der
Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung.
Die Firma AIXTRANET ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder
eine Kostenpauschale von DM 50,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.
§10 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch die Firma
AIXTRANET oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen.
§11 Embargobestimmungen
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, daß die von der Firma
AIXTRANET gelieferten Waren teilweise bestimmten Exportbeschränkungen unterliegen und
verpflichtet sich, die ihm von der Firma AIXTRANET mitgeteilten Beschränkungen
einzuhalten.
§12 Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§13 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungort und Gerichtsstand ist Aachen. Es findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. |